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Am 11.03.2004 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Spam gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstoße (BGH I ZR 81/01). Am 01.07.2004 trat dann auch das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in kraft, aus dem sich aus § 7 UWG eine Rechtswidrigkeit von Spam ergibt.