
Grundsätze für Veranstaltungen der Schule
Auf der Basis der
Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen
der Schule
vom 25.10.2007
wurden am 16.10.2008 durch die Schulkonferenz der Rückert-Schule folgende Grundsätze beschlossen:
Projekttage für die gesamte Schulgemeinschaft können jährlich stattfinden. Ihre Dauer bleibt auf max. 3 Tage begrenzt. An der Themenfindung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projekttage nehmen alle am Schulleben beteiligten Gruppen teil.
Projekttage für einzelne Klassen bzw. Klassenstufen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliche Themenklasse) liegen bzgl. der Planung und Durchführung bei der zuständigen Lehrkraft und werden vom Schulleiter genehmigt.
Die Schule befürwortet ausdrücklich die Durchführung von Exkursionen. Über die Durchführung von Exkursionen entscheidet der Schulleiter auf Antrag der zuständigen Lehrkraft. Die Beantragung erfolgt zumindest 1 Woche im Voraus.
Wandertage sind eintägige Veranstaltungen für die Jahrgangsstufen 5 – 10 und dauern mindestens 6 Zeitstunden an. Für die Schüler besteht Teilnahmepflicht. Die Zahl der variablen Wandertage (neben zwei obligatorischen pro Schuljahr) wird auf max. 2 pro Schuljahr für die Klassen 5 und 7 sowie 4 pro Schuljahr für die Klassen 6, 8, 9 und 10 beschränkt. Bis zu zwei Wandertage können zusammenhängend mit einer Kurzfahrt über ein verlängertes Wochenende beantragt werden. Wandertage sollten genutzt werden als Möglichkeit, Berlin als Ort der kulturellen Vielfalt zu erleben und als Grundlage gemeinsamer Aktivitäten und Erlebnisse der Klasse zur Stärkung der Klassengemeinschaft und der Beziehung zur Lehrerin / zum Lehrer.
Schülerfahrten finden mit Ausnahme von Kurzfahrten ausschließlich im vom Schulleiter festgelegten Fahrtenzeitraum statt.
Schülerfahrten können in der 5. oder 6. bzw. 7. oder 8. Jahrgangsstufe sowie in der gymnasialen Oberstufe stattfinden. Bedingt durch das Betriebspraktikum in der 9. Jahrgangsstufe bzw. den Mittleren Schulabschluss (10. Jahrgangsstufe) finden in der 9./10. Klasse keine Klassenfahrten statt. Kurzfahrten können dagegen stattfinden, falls mindestens 90% der Schüler daran teilnehmen.
An Klassenfahrten müssen mindestens 90% der Schüler teilnehmen. Die Dauer darf in der Regel 7 Tage nicht überschreiten.
Die Beantragung von Schülerfahrten erfolgt mindestens 8 Wochen im Voraus. Der Abschluss von rechtverbindlichen Verträgen ist erst nach Genehmigung durch den Schulleiter gestattet.
Für Austauschprogramme gelten bzgl. des Fahrtenzeitraumes und der Dauer gesonderte Regelungen.
Schüler der Qualifikationsphase nehmen in der Regel nur an einer Schülerfahrt ins In- oder Ausland teil. Die Teilnahme an Fahrten im Zusammenhang mit Ski- oder Surfkursen ist zusätzlich möglich.
Schüler mit Attestauflage nehmen an Schülerfahrten nicht teil. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Bedingung für die Genehmigung von Fahrten ist die Überweisung einer von der Lehrkraft in ihrer Höhe festgelegten Anzahlung bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt.
Die Kosten der Fahrt sind von den Erziehungsberechtigten der Schüler oder von diesen selbst zu tragen.
Über alle mit der Schülerfahrt zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben ist ein Nachweis zu führen. Dieser ist nach Kenntnisnahme durch die Elternvertreter spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schülerfahrt dem Schulleiter vorzulegen.
November 2008